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Werkstätten

Die vorrangige Aufgabe von Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) liegt darin, Menschen mit Behinderung die notwendige Assistenz zur Teilhabe am Arbeitsleben zu leisten. Werkstätten dürfen also keine Sonderarbeitswelt bilden. In diesem Wissen haben Werkstätten in den letzten Jahrzehnten erhebliche quantitative und qualitative Entwicklungen genommen.

Es wurde erkannt, dass es zwischen der Beschäftigung in den Räumlichkeiten einer WfbM und der Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine Reihe anderer Alternativen gibt, die die Teilhabe am Arbeitsleben unter integrativen Gesichtspunkten verbessern. Arbeitsgruppen von Menschen mit Behinderung können mit Assistenz direkt beim Kunden am Arbeitsleben teilhaben. Auch das ist eine Form von Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsverhältnisse in den Hephata Werkstätten werden entsprechend den Möglichkeiten der Mitarbeiter so gestaltet, dass sie denen in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen: Orientierung an den Bedarfen und Standards der Kunden aus Wirtschaft und Gesellschaft; Diversifizierung der Arbeitsangebote; Honorierung von Leistung; ernsthafte und intensive Kooperation mit der Interessenvertretung der Beschäftigten, dem Werkstattrat.

Nicht erst die arbeitsbegleitenden Maßnahmen, sondern die Arbeit selbst hat für Menschen mit Behinderung unmittelbar einen persönlichkeitsbildenden Sinn. Sie bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, Kompetenz zu erlangen - wie weit auch immer diese reichen mag - aus Fehlern zu lernen, Stolz auf Erreichtes zu entwickeln und Anerkennung zu erfahren. Diese Möglichkeit darf und kann niemandem abgesprochen werden, unbeschadet vom Ausmaß seines Unterstützungsbedarfs.

Das alles und noch viel mehr bedeutet es, in den Hephata Werkstätten zu arbeiten.

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